Hallo Zusammen,
ich befinde mich in einem Einkaufscenter in Bayern.
Die Türen der kleinen Shops, die in die Mall münden sind bisher nach innen aufschlagend geplant.
Ist das zulässig?
Laut der Bayrischen VKV dürfen Türen im Verlauf von Rettungswegen nur in Fluchtrichtung öffnen. Beginnt mein Rettungsweg vor der Tür oder hinter der Tür?
Laut der MVkVO dürfen Türen, die ins Freie führen nur in Fluchtrichtung öffnen. Ist die Mall das Freie?
Die Türen stellen bei den Shops mit Flächen von 40-80 m² den ersten RW aus den Shops dar. Für 2 Shops mit Größen 80-145 m² ist jeweils noch eine nach außen ins Freie aufschlagender Notausgang geplant. Ich befürchte, dass formal korrekt die Türen nach außen aufschlagen müssen.
Wäre dankbar über Meinungen und Erfahrungswerten.
Schöne Grüße aus Wiesbaden! N. Ludwig