Wenn es um Gebäudeklasse 3 geht, steht in der HBO, was mindestens gefordert ist: B2. Wie ein WDVS eingestuft ist, steht in der jeweiligen und aktuellen Zulassung. Man kann darin nachlesen was man wissen MUSS.
Was ein Firmenvertreter sagt, sollte man nicht anhand deren Hochglanzbroschüren überprüfen. Warum man bei Sto die ABZ nicht downloaden kann, sei dahin gestellt. Auf Nachfrage bekommt man sie.
Also, in einer ABZ für Polystyrol-WDVS ist aufgeführt, wann man wo und wie Steinwollebrandriegel einbauen muss, nämlich dann wenn die Forderung B1 lautet, dasselbe WDVS gilt ohne Brandriegel als B2. Habe ich eben mal nachgeschlagen in einer aktuellen ABZ von Baumit.
Normales Polystrol ist leichtentflammbar (B3). In PS für Baustoffe werden Substanzen eingemischt, die den Stoff auf B2 oder B1 modifizieren. Dafür müsste es eine Stoffzulassung geben. B3 darf, abgesehen vom Verpackungsmüll, ja gar nicht auf die Baustelle. Das WDVS wird zum Verbundbaustoff und erhält eine weitere Zulassung, die auch noch Standsicherheit u.a. regelt.
Mit den chemischen Zusätzen gab es vor Kurzem Probleme wegen der Einstufung des schwerentflammbaren Polystyrols. Die Einstufung wurde für 1 Jahr ausgesetzt. Des Problem kommt sicherlich bald wieder. Neu hergestelltes PS besitzt andere Zusatzstoffe. Man sagt, diese seien nun "sauber". In Wirklichkeit bedeutet das wohl nur, dass der neue Zusatzstoff nicht als Schadstoff gelistet ist. M.E. ist das Ausweichen auf PU-WDVS, für die man auch bei der Anforderung B1 keine Brandriegel benötigt, kein Ausweg.
Was in Steinwolle außer den mineralischen Fasern drin ist, weiß kaum jemand. Wie wir später die Unmengen vom Mineral-Müll entsorgen können, wissen wir noch nicht. Aber das A1-Material brennt wenigstens nicht.