Im Sinne der IndBauRL sollte es unkritisch sein Freiflächen und Hauptwege zusammenzulegen.
Freiflächen sind in der Praxis stets frei zu halten, dürfen aber als Verkehrsflächen genutzt werden. Das Abstellen von Paletten und Materialien ist nicht zulässig.
Interessant wird die Frage, wie das (kurzzeitige) Abstellen von Flurförderfahrzeugen, Gabelstaplern etc. zu bewerten ist.
Grundsätzlich würde ich sagen: Nicht erlaubt!
... wird aber leider viel zu of gemacht und auch toleriert... :-(
Gruß
Piet