Guten Tag,
ich hatte aus der Norm zitiert.
Kategorie 3 bedeutet "Schutz der Flucht- und Rettungswege"; also auf Deutsch:
Ich warte, bis der Rauch aus der Nutzungseinheit in die Flucht- und Rettungswege eingedrungen ist (diese selbst sind ja "brandlastfrei"),
warte, bis die Rauchkonzentration so hoch ist, dass ein Melder auslöst;
"schmeiße" dann die Alarmierung an und
warte, dass die Nutzer darauf reagieren
-> 1. sie flüchten durch die (nun) verrauchten Flucht- und Rettungswege
-> 2. sie gehen zurück in die NE und schließen die Tür
-> 3. sie gehen zurück in die NE und lassen die Tür offen stehen
Sie sehen, Ihre "Türen ohne Anforderung, die sogar offenstehen dürfen" sind bei diesem Konzept kein Problem ...
Das war jetzt etwas sarkastisch, aber man geht in der Norm schon davon aus, dass die BMA so früh detektiert, dass man noch durch den vorhandenen Rauch flüchten kann.
Der Gesetz- und der Normgeber haben, das muss man schon zugestehen, erkannt, dass eine flächendeckende BMA in Gebäuden mit mehreren Wohnungen etc. hinsichtlich des Betreibens und der "Prüferei" problematisch ist. Darum die Reduktion auf die Rauchwarnmelder. Die BMA soll lediglich die anderen(!) Nutzer schützen.
In Ihrer (eigenen) Wohnung "dürfen" Sie baurechtskonform ableben.
Gruß
C. Lammer