Sonst gilt doch eher Nachbarschutz vor Eigenschutz. Da macht die Bauordnung hier doch Zugeständnisse an eine, in unteren Gebäudeklassen, sonst nicht mögliche F30B Tragkonstruktion, oder ?
Wenn ich nur eine Wand F90 von aussen, F30B von innen habe und der Nachbar auch, könnte, bei Versagen der Tragkonstruktion nach 30 Minuten, sowohl meine Wand und durch durchpendelnde Bauteile auch die Nachbarwand mitgerissen werden. F90 von innen, F30 von aussen wäre aus meiner Sicht sinnvoller, konstruktiv aber wohl kaum wirtschaftlich realisierbar (ausser mit eingespannter Betonwand o.Ä.)
Gruß, J.Peters