Auch Moin,
im wirklichen Leben oder im Baubestand hat man so gut wie immer irgend welche Probleme bzw. Defizite. Die Feststellung, rechtlich nicht haltbar, ändert nichts, solange niemand dran zieht, bzw. klagt. Wer denn gegen wen? Derjenige, der zurzeit vielleicht eine Verantwortung tragen könnte, hat die Sache wahrscheinlich gar nicht verbockt. Ist nicht die Gemeinschaft als solche verantwortlich? Der/die Eigentümer.
Wenn der Maschinist mal eben den Rasen platt fährt, ist er nicht unbedingt gegen Schadensersatzforderungen geschützt. Der beste Schutz wäre ein Verständnis der Eigentümer, nachdem diesen klar gemacht wurde, dass die Feuerwehr nicht üben kann. Die Eigentümer hätten zu verantworten, dass ein Rettungseinsatz u.U. nicht so erfolgreich sein wird, wie er sein könnte. Es ist doch sowieso immer "die" Gemeinschaft, die ein Sicherheitsniveau festlegt.
Das mit dem Sportplatz ist hier so eine Sache wie mit den Blumenkübeln in der Fußgängerzone, den Würstchenbuden beim Straßenfest, den riesigen Bäumen am Straßenrand. Alles das kann die Feuerwehr im Einsatz behindern. Es muss diskutiert werden. Das ist m.E. eher Politik als ein klarer Vorschriftenverstoß.
Wenn man etwas nicht ewig aussitzt, entscheidet wohl die Mehrheit, wie das mit dem Sportplatz weiter geht. Wahrscheinlich ist es dasselbe Gremium, welches den Sportplatz hat umbauen lassen. Will man hier ran, muss jemand klagen, siehe oben. U.U. zahlt die Gemeinde Ihren Schaden selbst, nach den Umbaukosten kommen dann die Rückbaukosten. Oder war es der Bauamtsleiter allein?
Ist das gerichtliche Klagen Sache einer Feuerwehr? M.E. sollte die Feuerwehr den Missstand öffentlich machen, weil es ja eine öffenliche Angelegenheit ist: "Wir dürfen nicht richtig üben. Man hat ein Hindernis gebaut. Das könnte im Ernstfall für andere nachteilige Folgen haben."
MfG. G.Karstens