Hallo Herr Lammer,
korrekt es handelt sich um eine offene Mittelgarage (ca. auf 200m² Stellplätze) unter dem Dach befinden sich weiterhin das ca. 100m² große Lager. Der Rest besteht aus Freiflächen und Verkehrsflächen.
- Im Süden befindet sich die Industriehalle 35x35m
- In Verlängerung der westlichen Hallenaußenwand wird der Bürotrakt angebaut
(somit ergibt sich hierdurch eine L-Form)
- Das L wird zu einem Rechteck geschlossen indem die Freifläche östlich des Bürobaus vollständig überdacht wird Breite 22,40m; Länge 40m).
Die Überdachung grenzt somit südlich an die Halle und westlich an das Büro an.
Die Parkplätze befinden sich in einem ausreichenden Abstand zu den Gebäuden. Im Konzept werden wir zusätzliche Rauchableitungsöffnungen im Dach fordern, um z.B. bei einem Fahrzeugbrand eine Brandausbreitung auf eines der Gebäude zu verhindern.
Vermutlich werden wir auch, wie Sie es schon erwähnt haben, die nördliche Wand der Lagerhalle an der Überdachung als Brandwand ausbilden lassen. Es muss von jedem Gebäudeteil ein vom Vordach unabhängiger baulicher RW geschaffen werden.
Das Freilager befindet sich nach dem Entwurf der Architekten direkt an den Parkplätzen. Wenn das Lager nicht anders platziert werden kann und nicht ausschließlich nichtbrennbare Materialien gelagert werden, werden wir wohl sowieso eine Abtrennung des Lagers fordern.
Ich bin nur unsicher, ob ich aufgrund der Überdachung mit kleiner Lagerfläche zwingend die IndBauRL anwenden muss oder nicht.