Schwellen, Stufen und Absätze in Türbereichen sind (je nach Nutzung und Publikum) nicht unzulässig.
Absätze und einzelne Stufen stellen jedoch eine Unfallgefahr für Menschen dar, weil der Mensch ein Gewohnheitstier ist.
Zur Frage der Stufe: 2cm oder 8 cm hohe Absätze sind keine Stufen. Eine Stufe steht in gewisser Verbindung mit einer Treppe. Haustreppenstufen sind zwischen 15 und 20 cm hoch. Freitreppenstufen (außen) sind niedriger. Treppen siehe DIN 18065.
Wenn man etwa mit einem Schild vor einer Stufe warnt und diese ist beispielsweise nur 6 cm hoch, so stolpern Menschen trotzdem, weil sie an Regelstufenhöhen gewöhnt sind. Sie heben den Fuß zu hoch und tappen ins Leere und Schwanken. Ein ähnliches Problem sind Treppen mit unterschiedlich hohen Stufen. Es wird dann nur noch gestolpert.
Wenn man mit Absätzen im Haus lebt, gewöhnt man sich dran, muss aber jeden Besucher ständig darauf hinweisen.
Absätze und einzelne Stufen sind also eine alltägliche Unfallgefahr für Menschen und eher nicht das Problem beim Brandschutz. Ich halte es aber für richtig, wenn der Brandschutzplaner auf das Problem hinweist.
Bei kleinen Höhenunterschieden baut man zwecks Unfallvermeidung Rampen. Dafür braucht man Länge. Die ganze Sache ist eine Aufgabenstellung für den Architekten/Planer. Der haftet schließlich auch und wird nach Unfällen verklagt.
M.f.G G.Karstens