Hallo werte Kollegen,
ich habe gerade eine Bestandsgebäude in Bayern zu bewerten,
welches in den 70er Jahren als Gebäude mit 3 Vollgeschossen genehmigt wurde.
Entsprechend Art. 33 (2) der BayBO von 1969 weisen die (Stahlbeton)-Decken nach DIN 4102-4:1970-02 eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten auf. Tragende Stützen und Wände sind mit einer FWD von 90 Minuten errichtet.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob damit alle damaligen Anforderungen eingehalten sind und damit ggf. Bestandsschutz geltend gemacht werden kann, oder ob die Decken aufgrund ihrer aussteiffenden Funktion für die feuerbeständigen Wände nicht ebenfalls feuerbeständig ("R 90" nach heutiger DIN EN 13501) (hätten) sein müssen.
Da das Gebäude mit einer BMA Kat. 1 ausgestattet wird hätte ich bei der geplanten Nutzung aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken, die Konstruktion so zu belassen (F90 Wände mit F30 Decken/Kopfpunkthalterung), bin mir jedoch wie gesagt unsicher ob das alles noch unter Bestandsschutz fällt, oder für die Wände nicht eine entsprechende Abweichung beantragt werden muss.
Danke und Gruß,
Brandwart