In einen bestehenden Hochhaus sollen Türen getauscht und gem. H-HHR ausgeführt werden.
Nach H-HHR muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. (Türen aus Nutzungseinheiten auf notwendige Flure müssen nur 0,90m breit sein).
Im Bestand waren z.T. Türen vorhanden, die über schmale, jedoch nicht leicht und einhändig, öffenbare Seitenteile verfügten, aber dennoch so die Türbreite auf ca. 1,20m vergrößerten. Bei Tausch sind diese Breiten auch wegen der heute breiteren Profile, mit Standartabmessungen kaum zu erreichen.
1.) Kann in einem 12 geschossigen Wohnhochhaus mit 4 WE/Geschoss, die lichte Breite an Einengungen im Verlauf der Flucht- und Rettungswege, wie Türdurchgängen, um 10-15cm akzeptiert werden ? (Frage gilt nicht für die Wohneingangstüren)
2.) An Türdurchgängen im Rettungsweg zum Keller oder dem DG, ohne Aufenthaltsräume, müsste m.E. eine lichte Durchgangsbreite von 0,90m akzeptierbar sein, oder übersehe ich hier Anforderungen an die Brandbekämpfung?
Gruß,
J.Peters