Hallo Kollegen,
- GK 5
- Mansarddach F90A Stahlbeton Bestand mit Gauben und
- darüber neu ausgebauter Dachspitz; Holzdachstuhl
Wie ist dies nun mit den Dachgauben? Die klassische Ausführung ist feuerbeständig, aus Beton einfach anbetoniert
Hier: Im Bestand Holzgauben, war ja bisher oberstes Geschoß
Neu: ?
Gaube = Dachaufbau nach Art. 30, wobei die Mansarddecke nicht unbedingt als Dach, sondern als Decke zu betrachten ist...
Der Dachspitz ist aus meiner Sicht ein anderes Gebäudeteil,
auf das der Brand nicht übertragen werden darf (Abs. (5))
Ist der obere Abschluss der Gauben nun in fb-Bauweise herzustellen? Nur von innen fb?
Grundsätzlich geht es darum,
- ob Holzgauben zulässig sind
- außen liegende Stahlwinkel als Befestigung für eine Betongaube eine Brandschutzbekleidung benötigen..
Wie macht ihr das?
lg
henoch