Hallo tgoetz,
Ihre Frage, wo Brandmauern anzuordnen sind, beantwortet die derzeit gültige Bauordnung: Brandwand. Sicherlich gab es damals Grundstücksgrenzen und irgendwelche Vorschriften, aber wann ist damals?
In der BO steht auch, dass bauliche Anlagen so ... zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung ... nicht gefährdet werden. Wegen einem zu vermutendem Recht auf Bestandsschutz baut man nicht überall taugliche Brandwandwände ein. Man kümmert sich allenfalls um Sicherheit der Personen, also um Rettungswege. Man nimmt in Kauf, dass im Brandfall nicht nur das Gebäude sondern der Häuserblock brennt oder abbrennt. Meistens schaut man weg.
Was früher legal war, werden wir kaum herausfinden. Es würde uns heute, wo es weiterhin um Rechte und Baukosten geht, nicht weiter bringen. Brandvorschriften gibt es schon sehr lange, auch Brandwandvorschriften, je nach Stadt. Geschmiert und eigenmächtig gehandelt wurde früher vielleicht noch mehr als heute. Vor allem haben wir es meistens nicht mit einem Altbau von z.B. 1732 zu tun, sondern fast immer auch mit Anbauten, Umbauten, Aufstockungen, nachträglichen Löchern usw. Oft erkennt man an der Straße Brandmauern, die Attrappen sind. Hinten ist Fachwerk o.ä.
Wenn Sie ein altes Gebäude bewerten, werden Sie auf die Missstände hinweisen und Lösungen aufzeigen, wie man wenigstens etwas verbessern kann und welchen Sinn das haben würde. Der Eigentümer muss entscheiden, es ist sein altes Haus, er verantwortet es. Und wir alle wollen eigentlich diese alten Häuser auch in der Stadt behalten, weil sie romantisch erscheinen.
Zum Bestandschutz und den Bauvorschriften: Hier in Gelnhausen stehen viele Häuser, deren Keller im 13. Jahrhundert errichtet worden sind. Die Fachwerkbauten, die jetzt draufstehen, sind jünger und vor allem in mehreren Jahrhunderten verändert und erweitert worden. Bestandsschutz? Wieso nicht. Gefahren? Ja sicherlich. Wer wann welche Fehler gemacht hat, ist nicht mehr relevant.
Das Brandschutzkonzept ist oft eine Abweichung von allen Paragrafen. Wir müssen den Bewohnern eine reelle Chance zur Rettung geben. Die Alternative nach Bauordnung wäre praktisch der Abriss und Neubau. Mal so eben eine Brandwand einziehen wäre eine richtige Herausforderung.
MfG. G.Karstens