hallo,
Herr Karstens hat es schon angedeutet: es geht auch breiter, aber...!
Wände von Treppenräumen müssen in Bauart Brandwand sein = F90+M!
Öffnungen können abgeschwächt zugelassen werden bis zu einer Breite von 2,50 m in "feuerhemmend" (F30/EI30)
hierbei ist es egal, ob es eine 2-flg.-Brandschutztür, oder ein Tür-Glas-Element (mit Feuer- oder Rauchschutz, je nach LBO und Gebäude) ist;
wollen Sie also größere Verglasungen haben, müssen die in "feuerbeständig" ausgeführt werden und für das fehelende "M" ist eine Abweichung zu beantragen; diese ist möglich, wenn keine Gefahr besteht, dass herabfallende Teile die Scheiben zerstören;
der Hintergrund ist von Hannes genannt worden: bis 2,50 kann die FW noch beherrschen, bzw. beim Rückzug noch schnell genug passieren; wenn die nach 50 Minuten an 4 m versagender Glasöffnung durch loderndes Feuer vorbeilaufen müssten, ist das lebensgefährlich;
der "technische" Hintergrund liegt einfach im Schutzziel und dem Schutz der Hilfskräfte beim wirksamen Löscheinsatz;
für den Architekten gibt es also auch Möglichkeiten, sie sind halt nur etwas teurer;
PS: die Kombination: Teilstück teure F90-Verglasung und weiter mit T30-Element geht nicht, da dies niemand zugelassen hat und auch technisch nicht möglich ist;
Verglasungen dürfen nur eine einseitige Brandbelstung bekommen; wenn nun ein T30-Element nach 36 Minuten versagt, werden meine F90-Verglasungen in den Anschlussbereichen auch beidseitig beansprucht; das halten die nicht und versagen ebenfalls;
(dazu gibt es weitere ausfühliche Abhandlungen hier im Forum)
mfg
der Feuerteufel