Herr Schächer hat recht mit Oberkante Gründacherde und 35 cm.
In der DIN 4102-4 Ausgabe 2016-05 ist es festgeschrieben worden. Mindestens 0,3 m über das Dach bezogen auf die Oberkante der Vegetationstragschicht. Im Brandschutzatlas 6.5.4-B (Lieferung 2017-03) sind sogar Bilder mit Bemaßungen enthalten.
Die extensive Begrünung, also die Biomasse, wächst höher als die Tragschicht. Das sind so 5 bis 10 cm, Gräser bis 40 cm. Die Gräser vertrocknen meistens ab Juni, wachsen meistens aber nicht sehr dicht.
Weil nach Rechtssicherheit bei den 30 cm gefragt war, sollte man wie oben gesagt 35 cm höher bauen oder eben noch mehr.
Wer den Rohbau und die BW-Attika plant, kennt i.d.R. den Gründachaufbau noch nicht. Die Bezugshöhe fehlt noch. Bauwerksabdichtungen müssen wir i.d.R. 15 cm höher als das Gelände ziehen. Dann kommt der Gärtner und füllt Boden weiter auf. Deshalb muss der Planer mit 30 cm planen, damit zum Schluss die Abdichtung 15 cm über dem Gelände liegt. Für Abdichtungen gibt es also ein Sicherheitsmaß von 15 cm. Im Brandschutz könnten wir entsprechend planen.
MfG. G.Karstens