Wurde 2004 eine Abweichung für die Türbreiten erteilt? Damals war die Mindestbreite auch für die Türen schon bei 1,10m.
Wenn Sie sich auf Bestandsschutz berufen wollen, muss der Bestand natürlich auch der genehmigten Situation entsprechen.
Ansonsten sind mir Fälle bekannt, bei denen zu geringe Türbreiten durch deutlich mehr Türen kompensiert wurde. Eine 90 cm Türe ist ja für Räume bis 100 Personen zugelassen.
Auch gibt es eine Aussage der Obersten (Herr Hazebrouck), die etwas mehr Spielraum bei Abweichungen einräumt. Den genauen Wortlaut müsste ich noch raussuchen.
MFG