Hallo Forum,
zunächst besten Dank für die aufbauende Meinung.
Hier noch einige Ergänzungen zur Situation:
Gebäude Baujahr ca. 1970, UG - 2. OG bisher
Verkaufsstätte UG+EG Supermarkt, 1.OG Lampen, Sportartikel, Schuhe
, Gastronomie, 2. OG ca. +8,00m jetzt Fitness.
Länge ca 120 m, Breite ca 40
Zwei innen liegende "Lichthöfe" mit Treppenanlagen Rolltreppe und Rollsteige, in allen Ebenen offen zu den anschließenden Verkaufsflächen,
Abtrennung zum Flur mit Stahl-Glas-Wänden ohne Anforderung.
Kein altes Brandschutzkonzept vorhanden, lediglich die üblichen Einträge, wie fb oder fbt.
Auf Grund der Größe des Studios könnten evtl. mehr als 200 Personen anwesend sein, auch wenn der Betreiber dies verneint.
Auf Grund der nun erforderlichen genehmigungspflichtigen Umnutzung, wir auf das 2. OG die BayBO angewandt, die nun mal alle 40 m eine Brandwand verlangt. Eine Wand ist problemlos zu lösen, da hier der Umkleidetrakt abgetrennt wird- die zweite "Wand" und die Abtrennung zum Lichthof soll aber auch die Anforderung F90 erfüllen.
Die halte ich für übertrieben, da wie schon oben beschrieben, die Brandlast deutlich reduziert ist, brandlastfreie Zonen vorgesehen und alles, auch der Lichthof besprinklert ist.
Dazu noch BMA Vollschutz, Rauchabzüge, Alarmierung, 6 gut verteilte außenliegende Treppenräume und und und...
Dummerweise hat sich der Bauherr für eine bauaufsichtliche Prüfung entschieden, deshalb der Einsatz des Herrn vom Amt f. Brand- und Katastrophenschutz, der quasi er Vorpüfer für die untere Bauaufsicht ist.
Leider steht der Bauherr unter Zeitdruck- er hat ohne Baugenehmigung begonnen- die Vorhänge bestellt und nun das!
Und jetzt das Argument. "Sie haben doch gesagt, dass das geht- dann melden Sie den Schaden halt Ihrer Versicherung".
Ich würde die Prüfung gerne mit einem Sachverständigen (Raum Augsburg-München) durchziehen und die Behörde aus der Prüfung "entlassen"- aber uns läuft die Zeit davon.
Wenn jemand eine Idee hat bitte melden- ich nehme gerne sofort Kontakt auf.
Danke für weitere Hilfe!!!
pelau