Hallo Zusammen,
in letzter Zeit läuft mir immer wieder die DIN V VDE V 0826-1 über den Weg. Häufig im Bereich der Neu- und Umbauten von Kindergärten.
Die Anwendung von Vornormen wurde in diesem Forum schon mal diskutiert (http://www.brandschutzfachplaner.de/index.php?inhalt=Forum.php&art=antwort&uid=apo871eb2a1e58d85682c35424d4&frageID=6025&li=). Ich möchte aber etwas konkreter werden.
Der Fall:
In einem Kindergarten soll flächendeckend eine Brandfrüherkennung und eine Alarmierung vorhanden sein.
Es wird nun überlegt, eine BMA nach DIN 0833-2 oder eine GWA nach 0826-1 einzusetzen. Begründung: Die GWA nach 0826-1 sei sehr viel preiswerter.
Dazu folgender Hintergrund:
Das Schutzziel wurde beschrieben mit der frühzeitigen Branderkennung und der Alarmierung der Anwesenden. Es wurde aber hinzugefügt, dass die Alarmierung nach einem kurzen Zeitraum (ca. 2 Minuten) bereits ausfallen darf, da eine einmal angestoßene Alarmierungen zur Räumung führt, welche auch bei Ausfall des Räumungs-Signals weiter fortgeführt wird.
Auf dieser Grundlage wurden in der Beschreibung für die Baugenehmigung (Brandschutzkonzept) mehrere Erleichterung von der DIN 0833-2 zugelassen. Unter anderem
- Verzicht auf Funktionserhalt
- Verzicht auf Panzerrohre in Fluren und Treppenräumen
- Verkürzte Akkulaufzeiten
- Wartungsintervall 1 x jährlich durch Fachkraft
- keine Aufschaltung zur FW
- keine Aufschaltung zur ständig besetzten Stelle
etc., so dass der Leistungsumfang einer Anlage nach 0826 in etwa gleich zu setzen ist.
Die Anwendung der 0826-1 sehe ich dahingehend für einen Brandschutzfachplaner für kritisch.
Zum einen handelt es sich nach Aussage eines Prüfsachverständigen hier in NRW um Anlagen, für die nach seinem Kenntnisstand keine Rauchwarnmelder mit Systemzulassung vorhanden sind (0826 = nur Alarmierung ggf. über Druckknopfmelder). Weiterhin ist die bestehende Norm nach meinem Kenntnisstand aus dem Jahr 1999. Seit 2005 gibt es verschiedene Entwurfsstadien von Vornormen, die letzte aus Januar 2017, die es aber bis heute (seit über 10 Jahren) nicht zu einem Weißdruck geschafft haben. Da fällt es mir schwer diese als anerkannte Regel der Technik anzusehen.
In einem Blatt des BHE aus 2013 wird darauf hingewiesen, dass in der DIN EN 14604 für Rauchwarnmelder Mindestlautstärken gefordert werden, die ein an die EMA angekoppelter Rauchmelder nicht erfüllt. Hierzu bedrüfte es eigenständiger Geräte. Ebenso wird darauf verwiesen, dass ggf. durch Schreiben oberster Bauaufsichten der Einsatz von Rauchmeldern (nach DIN VDE 0833-2) an eine EMA gestattet werden, wenn auch die Alarmierung gewährleistet ist.
nach diesen Aussagen erschließt sich mir der kostenmäßige Vorteil einer Anlage nach 0826-1 gegenüber eine in den Anforderungen mit Begründung reduzierten Anlage nach VDE 0833-2 überhaupt nicht mehr.
Berücksichtigt man dann noch die Normen Problematik, die fehlende Systemzulassung und das es sich hierbei ja bei Einsatz in Kindergärten um zugelassene Bauprodukte handeln müsste scheint mir der Einsatz einer Anlage nach 0826-1 eher ausgeschlossen.
Was meinen die Fachleute hier im Forum dazu?
Beste Grüße aus NRW
Wolfgang Cordier