Ein Aufzugsfahrschacht grenzt direkt an eine Brandwand. Teilweise besteht die Möglichkeit einer Durchladung, deshalb sind auf einer Seite Schleusen mit feuerbeständigen Abschlüssen geplant (auch in Geschossen, die über keine Durchladung verfügen).
Soweit alles gut; aber als feuerbeständige Abschlüsse T90 sollen nicht Flügeltüren, sondern (zugegebenermaßen kleine) Schiebetore eingebaut werden.
Verträgt sich dies mit den Anforderungen an Flucht- und Rettungswege (hier: aus dem Aufzug durch die mit dem Abschluss T90 versehene Öffnung in den angrenzenden Bereich) …
Eigentlich dürfte es auch aufgrund der eingeplanten Brandfallsteuerung zu keiner kritischen Situation kommen.
Wie ist Ihre Meinung?
Gruß
Hannes