Guten Tag in die Runde!
Vor einer notwendige Ausgangstür wurde ein Schnelllauftor(nach oben laufend) installiert. Nach Angaben des Errichters läuft das Tor bei Stromausfall per Federkraft angetrieben nach oben. Neben dem Tor gibt einen Nottaster, der eine direkte Freischaltung des Tores durch Stromunterbrechung auslöst. Soweit so gut.
Jetzt meine Frage:
Müssen bei dieser Konstellation die Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen und über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen eingehalten werden?
Irgendwie passen die Richtlinien nicht wirklich. Gibt es dazu vielleicht Erfahrungen oder Anmerkungen? Ich freu mich auf Ihre Antworten.
Mit Gruß aus NRW,
Volker Schultz-Ohmann