Guten Morgen.
Ich möchte die gestellte Frage in diesem Forum aufgreifen, da mir als Konzeptersteller und Fachkraft für Arbeitssicherheit immer wieder auffällt, dass gerade an der wichtigen Schnittstelle Brandschutzplaner - Arbeitssicherheit regelmäßig größere Lücken (oft auch ganze Schluchten) sind, die es von beiden Seiten zu schließen gilt.
Selbstverständlich git es Gefährdungbeurteilungen für den Brandschutz; dabei müssen der Arbeitsplatz, der Arbeitsbereich und die Arbeitsorganisation unter einen Hut gebracht werden und nach der Gefahrenanalyse passende Maßnahmen geplant UND umgesetzt werden.
Ein Brandschutzkonzept ist Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung, hört oft bei erweiterten Anforderungen (z.B. Sachversicherer), aber spätestens bei der Umsetzung des Organisatorischen Brandschutzes auf.
Genau hier sollte ein Brandschutzbeauftragter ZUSAMMEN mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Betriebes einsteigen, die Gefährdungen analysieren und Maßnahmen erarbeiten können.
Folgend einige Punkte (nicht abschließend!) zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz:
Schritt 1: Ermittlung der Objektdaten
Zunächst müssen alle relevanten Daten des zu schützenden oder betroffenen Bereichs ermittelt werden. Diese sind im Wesentlichen:
Objekt- bzw. Bereichsgröße im Quadratmeter
Anwesenheit von Personen
Art und Anzahl der Personen (eigene, fremde, mobilitätseingeschränkte)
Arbeitsstoffe
Arbeitsverfahren
Schichtarbeit, Fremdfirmen
bereits vorhandene Löscheinrichtungen
Entfernungen
Anzahl der Etagen/Geschosse/exponierten Arbeitsplätze
zu erwartende Brandklassen
Situation der Flucht- und Rettungswege (Ausgänge)
Brandabschnitte, Rauchabschnitte
Schritt 2: Definition der Brandgefährdung nach ASR A2.2 in Verbindung mit TRGS 800
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber oder die verantwortliche Person eine Aussage über die Einstufung der Brandgefährdung zu treffen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, die jede Arbeitsstätte vorweisen muss, und zusätzlichen Maßnahmen, um einer erhöhten Brandgefährdung entgegenzutreten.
Zur einfacheren Entscheidungsfindung enthalten sowohl die ASR A 2.2 als auch die TRGS 800 Beispiele, unterteilt nach Branchen, Arbeitsverfahren, Brandklassen und Stoffen. Neben diesen sind zu berücksichtigen:
schnelle Rauchentwicklung und -weiterleitung
Gefahr starker Verrauchung
Sekundärgefährdung, z.B. durch gelagerte Gasflaschen
ungünstige Raumgeometrie oder gefangene Räume
Gefahrerhöhung durch Elektrizität, wärmeerzeugende Geräte oder Akkus
Schritt 3: Ausrüstung des Bereichs mit der Grundausstattung an Feuerlöscheinrichtungen
Je nach Größe des Bereichs, der Leistung der ausgewählten Löscheinrichtungen (handbetätigte Geräte wie Feuerlöscher oder Wandhydranten) ergibt sich eine entsprechende Anzahl, die entsprechend den Vorgaben der ASR A2.2 dann in dem Bereich montiert und gekennzeichnet wird. Diese Grundausstattung ist für jede Arbeitsstätte gemäß ASR A2.2 verpflichtend, andere Lösungen müssen das gleiche Niveau des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erreichen und vom Arbeitgeber dokumentiert werden.
Schritt 4: Maßnahmen nach Feststellung der erhöhten Brandgefährdung
Neben der Grundausstattung sind weitere Maßnahmen erforderlich, die beispielhaft in der TRGS 800 und der ASR A2.2 aufgeführt sind:
Verbesserung der Alarmierungs- und Brandmeldesysteme, um schnell reagieren zu können.
Erhöhung der Anzahl der Feuerlöschgeräte, um einen schnelleren Zugriff und damit eine schnellere und effektivere Brandbekämpfung zu ermöglichen.
Bereitstellung größerer Löschgeräte oder Wandhydranten, bei geringer Personendichte, hoher erforderlicher Löschmittelmenge oder -wurfweite(-höhe)
Einbau von Löschanlagen in gefährdeten Bereichen.
Besondere Unterweisung der Beschäftigten.
Mögliche Zielstellungen sind hierbei immer:
Reduzierung der Brandgefährdung.
--> Selbstrettung aller Personen.
Bekämpfung von Entstehungsbränden, soweit gefahrlos möglich.
Mit besten Grüßen aus Bochum
Marcus Michel
P.S.: Brandschutzordnungen müssen seit verpflichtend Brandschutzhelfer auszubilden sind IMMER aus allen Teilen bestehen, da die BSH besondere Aufgaben im Brandschutz eines Betriebes wahrnehmen.