es gibt für jedes Bundesland eine Bauvorlagen VO oder einen Bauvorlagen Erlaß. Dort ist geregelt, was zu einem Bauantrag gehört.
Grundsätzlich ist der Brandschutz zu planen. Das hat man früher stiefmütterlich behandelt und die prüfende Bauaufsicht (BA) hat eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle (BSD) angefordert. Da kamen dann "viel F 90" und "viele T 30 RS" rein ...
heute wird es von verantwortlichen Planern geplant, kann sein, dass von verantwortlichen Prüfsachverständigen / Prüfingenieuren geprüft wird
o d e r der Bauaufsicht. In allen Ländern etwas unterschiedlich ...
Wie man "das Ding" nennt ist, abgesehen von den Forderungen des Vorlageerlasses egal, wichtig: Brandschutz ist zu planen.
Bei Sonderbauten besteht normalerweise eine Formvorschrift ("BSK"), bei Regelbauten nicht (Einträge in die Plände kann genügen), hilfreich: Deckblatt drauf "Brandschutzkonzept - alle Forderungen des BS sind in den Plänen angegeben" Unterschrift des Entwurfsverfassers und des Aufstellers des BSK.
Anforderung an den Aufsteller : nach Kenntnis und Erfahrung geeignet. Noch keine formale Anforderung an diesen. Die Behörde kann bei besonders schwierigen / gefährlichen Bauten evtl. eine Personenauflage machen, ist in NRW so, im Allgemeinen besteht kein Recht, eine besondere Qualifikation zu fordern (soll aber irgendwann einmal anders werden: wer aufstellt muß seine Eignung nachweisen ...). mfg Schächer