Guten Morgen,
ich habe ein Feuerwehrgerätehaus in RLP zu bewerten, dass über eine knapp 900m² große Fahrzeughalle verfügen soll.
Für Bayern weiss ich, dass Fahrzeughallen in Feuerwehrhäusern, nach Schreiben des Staatsministeriums des Inneren, nicht als Garagen, im Sinne der Garagenverordnung zu beurteilen sind.
Ich würde gerne wissen, ob es ähnliche Papiere oder Aussagen der obersten Bauaufsicht in RLP auch gibt.
Gruß, J. Peters