Der Sachverhalt ist mir nicht klar.
Anfangs hieß es, die Lagerräume befinden sich in der Tiefgarage. Nun heißt es: "Angeordnet sind die Kellerräume an langgezogenen Treppenräumen...
Um die drei innenliegenden Treppenräume/Kellerräume herum, ist eine Großgarage angeordnet."
Mit HLL, es sind wohl Hochleistungslüfter gemeint, soll der Rauch in die Garage geblasen werden.
Aber wenn es im Lagerraum nicht nur raucht, sondern richtig brennt, sollte man die T30-RS nicht öffnen, richtig? Das wäre nicht gut für den Treppenraum. Dann und bevor das Feuer aus ist, sollte aber auch Ihre Rauchklappe nicht öffnen, denn dabei könnte Feuer in die Garage getragen werden, 4000 m2. Diese Klappe müsste ja auch irgendwie F90 sein. Will man auch löschen können oder geht man davon aus, dass es mangels Sauerstoff gar nie brennen wird? Wer soll diese Rauchklappe eigentlich öffnen? Die Feuerwehr, wenn es ihr im Treppenraum zu schwarz wird, drückt auf einen Knopf und wirft den Ventilator an? Und dann wird auch erst einmal die Garage schwarz.
Ist das wirklich so geplant und im Brandschutznachweis festgeschrieben? Handelt es sich um einen Neubau?
G.Karstens