Hallo Firedoc,
hierzu gibt es keine Regelung.
Ich würde mich hier an übliche Schottungen für nichtbrennbare (Stahl-)Rohre anlehnen, welche (uneinheitlich) z.B. beiderseits der Wand eine 1,0m lange Mineralwollummantelung (4 cm; Schmelzpunkt 1000°C) vorsehen.
Ansonsten Einzelfallbetrachtung: welche Brandlasten in der Nähe des Stahlträgers? wie sind die sonstigen Randbedingungen? gesprinklert? BMA?Aufenthaltsraum?
mfG
M. Koeppen