Hallo Zusammen,
gemäß § 14 Abs. 3 der Hessischen GaV sind in Großgaragen dauerhafte Markierungen auf dem Fußboden vorzusehen, die den Weg zu den Treppenräumen oder den Ausgängen ins Freie kennzeichnen.
Nach meinem Kenntnisstand müssen diese Markierungen nicht flureszierend sein. Kann mir jemand sagen, ob es bei diesen Markierungen besondere Vorgaben gibt. Mir ist keine bekannt, weder Farbe noch Form.
Gibt es besondere Vorgaben, was die Anordnung angeht? Sicherlich sind diese ja nicht entlang der gesamten Slellplatzreihe anzuordnen, oder?
Wäre dankbar über Hinweise.
Schöne Grüße aus Wiesbaden, Nadja Ludwig