Hallo Herr Lammer,
bitte bringen Sie die Planer nicht ins Schleudern. Ziel der Frage? Lesen Sie sie. Es geht um traufseitige Anschlüsse. In der Bauordnung heißt es, Dächer, die traufseitig aneinander... müssen von innen nach außen feuerhemmend sein. Die Frage geht weiter in Bezug auf einen niedrigen Schuppen.
Lorbeere,
ja, der Schuppen ist nicht gefährdet, weil die grenzseitige Brandwand des Neubaus höher ist. Die Bauordnung erfordert aber feuerhemmenden Dachschutz. Dann kann auch der Nachbar später genauso bauen. Gleiches Recht für alle.
Für das F30-Dach gibt es Prüfzeugnisse für Gipsplattenbekleidungen. Man muss beachten, dass die Sparren und Latten nicht von oben, wo die F30-Bekleidung endet, herunterbrennen.
Die Brandwand muss an der Traufe bis zur Dachhaut geführt werden. Ich würde einen Drempel aus Beton in Verbindung mit der Betongeschossdecke bauen, den Drempel oberseitig mit Schaumglas (druckfest) dämmmen und mit einem brandwandbreiten Traufblech decken. Die Pfannen, Latten und Sparren beginnen also erst ab Innenkante Brandwand.
MfG. G.Karstens