Hallo,
ich würde hier doch pragmatisch den Einzelfall beurteilen
wie schon gesagt wurde - ausreichend Durchlüftung/Rauchableitung gewährleisten (als Orientierung 1/3 der Außenfläche frei lassen, dann gilt es noch als offene Aueßntreppen.... analog offenes Parkhaus...)
ansonsten: was ist die Gefahr?
ein Stoff oder Plane brennt doch (falls sie überhaupt weiterbrennt) sehr schnell ab und fällt runter, dann sind die Bedingungen noch besser als vorher.
und wann wird die Außentreppe gebraucht?
wenn es ein 2.Rettungsweg ist, dann doch nur dann, wenn der 1.Rettungsweg unpassierbar ist.
Nutzung: Industrie... Verwaltung? doch eher weniger kritisch...
M. Koeppen