Hallo Pelau,
ich führe diese Diskussion auch regelmäßig.
Ein paar Argumente:
§12 Abs. 1 GaStellV: Jede Mittel- und Großgarage muß in jedem Geschoß mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge haben, die unmittelbar ins Freie oder in Treppenräume notwendiger Treppen führen.
Hier werden zwei gleichwertige "Ausgänge" gefordert. Ob ein Ausgang über ein Tor führen darf oder nicht, steht leider nicht drin. Das ein Ausgang in einen Treppenraum nie über ein Tor führen wird, sieht vermutlich jeder ein. Warum sollte das beim (gleichwertig genannten) Ausgang ins Freie über die Rampe anders sein?
Zudem ist nicht nur ein Ausgangs ins Freie gefordert, sondern auch zwei Rettungswege. Über Rettungswege rette ich mich selbst, oder ich werde von der Feuerwehr gerettet. Zudem dient der Rettungsweg im Brandfall als Angriffsweg für die Feuerwehr, oder als Rückzugsweg derselben, z.B. bei einer unerwartet schnellen Brandausbreitung. Dann bleibt meist nicht mehr die Zeit, nach dem Kettenzug oder der Torentriegelung zu suchen. Die Nutzung des Rettungswegs dauert dann (zu) lange.
Nächster Punkt: Im Brandfall ist häufig auch die Stromversorgung betroffen. Die Öffnung des Tores im Dunkeln dauert nochmal länger.
Und bessere Rettungswege diesen ja nicht zuletzt dem besseren Schutz der Eigentümer / Bewohner.
Bei Arbeittsstätten ist die Ausbildung eindeutig geregelt. Vermutlich aus einschlägigen Erfahrungen? Warum sollte ich für mich und meine Familie einen "schlechteren Brandschutz" akzeptieren?
Zum Thema Bestand: der Text in der GaV (wie die damit verbundenen Anforderungen und die praktische Notwendigkeit) ist schon sehr lange dieselbe. Nur weil ein Bauträger sich das Geld für die Türe gespart hat, lässt sich daraus keine baurechtkonforme Lösung oder ein bestehender Bestandsschutz ableiten.
"Was falsch ist, bleibt falsch, und wird nicht allein dadurch richtig, dass es schon sehr lange falsch rumsteht."
Meist helfen diese Argumente, um die Eigentümer "freiwillig" zu einer besseren Lösung zu bewegen. Falls nicht, bleibt die schriftliche Dokumentation meiner Empfehlung, mit den entsprechenden Hinweisen.
Wer dann immer noch nicht will, will halt nicht.
Tatsächliche konkrete gesetzliche Grundlagen, um verbindlich eine Türe zu fordern, gibt`s wohl wirklich nicht.
Bisher hat`s aber jeder eingesehen, wenn ich`s vernünftig erklärt habe.
Zumindest reicht`s immer für eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung.
Darum nie nur mit dem einen Verhinderer alleine disskutieren, sondern einen Termin festlegen und alle Eigentümer + Verwalter einladen.
Geht schneller und führt zum gewünschten Ergebnis.
Gruß,
J. Grath