Hallo S. Stadler,
wenn im Keller Aufenthaltsräume vorhanden sind, müssen gemäß Bauordnung 2 Rettungswege vorhanden sein. Ein Fenster mit 60*100 cm Öffnungsgröße könnte ausreichend sein, weil man nicht die Feuerwehrleiter einstellen muss. Fraglich ist, ob die Belichtung für einen Aufenthaltsraum ausreichend ist und ob nicht etwa ein vergitterter Lichtschacht angebracht wird. Ein Schacht mit Spindeltreppe wäre doch recht ordentlich? Eine 2. Treppe in das EG wäre auch ein 2. RW.
Was ist denn ein Hobbyraum? Werkstatt? Gastraum? Arbeitsraum?
Meine Auffassung: Wenn Neubau, dann sind große Fenster mit großzügigem Ausstieg das Richtige.
Die Hessische Handlungsempfehlung zur HBO definiert:
Aufenthaltsräume sind insbesondere Wohn- und Schlafräume, Wohndie-
len, Wohn- und Kochküchen, Versammlungsräume, Arbeitsräume, Gast-
räume, Unterrichtsräume, Krankenräume, Warteräume, Geschäftsräume,
Verkaufsräume und Werkstätten.
Keine Aufenthaltsräume sind insbesondere Flure, Treppenräume, Wasch-
und Toilettenräume, Nebenräume, wie Speisekammern und andere Vorrats-
und Abstellräume, Trockenräume, Wasch- und Futterküchen; ferner Gara-
gen, Heizräume, Maschinenräume sowie Räume, die zur Lagerung von Wa-
ren und zur Aufbewahrung von Gegenständen bestimmt sind, auch wenn in
ihnen die mit der Lagerung und Aufbewahrung notwendig verbundenen Ar-
beiten verrichtet werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
MfG. G.Karstens