Hallo Ninni,
in meinem/diesem Fall ist es m.E. nicht relevant, ob ein Bestandsschutz gilt oder ob das Haus so wie ich es vorgefunden habe genehmigt war. Warum sollte ich lange herumsuchen.
Die Bauaufsicht hat den Bauantrag für den Anbau genehmigt und per Mail mitgeteilt, meinen aktuellen Brandschutznachweis sowie die Abweichungsanträge gelesen zu haben.
Meine Frage war, ob die Bauaufsicht jeden Abweichungsantrag ausdrücklich bescheiden muss. Eine klare Regelung scheint es nicht zu geben.
Aber wozu auch. Wir wollen doch von der Bauaufsicht nur eine Baugenehmigung, damit wir bauen dürfen wie geplant und belassen werden kann wie vertretbar.
Ich erwarte ja nicht, dass die Bauaufsicht uns Verantwortung abnimmt. Ich bin froh, dass ruck-zuck genehmigt wird.
Übrigens: Wenn früher abweichend von der Baugenehmigung gebaut worden sein sollte, werden solche Abweichungen mit der neuen Genehmigung irgendwie eher rechtmäßig. Was den Brandschutz betrifft, m.E. sogar komplett.
MfG. G.Karstens