Die Frage ist doch wohl, woher die Festlegung kommt. Bis 2 Wohnungen sind praktisch oft 3: Untermiete, Altenteil, Einliegerwohnung...; geht so alles ineinander über. Aber 2 ist der Grenzwert für die Baugenehmigung.
Festlegungen bzw. Grenzwerte werden doch nach einer mehr oder weniger intensiven Abwägung von Argumenten politisch festgeschrieben. Wenn Brandschutzklasse F90 ein allgemein anerkannter Sicherheitsstandard ist, stellen Geb.-Kl. 1 bzw. 2 sowie auch 3 und 4 Erleichterungen dar, die dem Willen der Masse der Bürger entgegenkommen und die die Fachleute sicherlich nicht für gefährlich halten. Solche Festlegungen gab es schon vor 100 Jahren. Sie wurden laufend geändert bzw. angepasst.
Festlegungen kann man mit Argumenten, Lobbyarbeit und Mehrheitsbildung ändern. Es sind keine Naturgesetze. Solche werden aber berücksichtigt. Holz ist nun mal brennbar. Und damit fängt man bei der Vorschrift an, indem man sagt, B2 ja, B3 nein. Aneinander gebaute Reetdach-Häuser sind schon lange abgebrannt.
Herr Drechsler, würden Sie etwa gerne die Festlegungen für "Kleinhäuser" ändern? Man könnte die Begrenzung auf die Anzahl der Wohnungen weglassen und maximale Größen festlegen, je Wohnung , je Haus, Anzahl der Geschosse usw.
Wir ändern heute, wir ändern morgen und haben ansonsten keine Sorgen? Ist es nicht unser Leid, dass, wie es scheint, ständig Vorschriften geändert werden?
Wenn man sich mit Altbauten intensiv beschäftigt, kann man oft erkennen und auch nachlesen, warum man zu einer bestimmtem Zeit wie gebaut hat. Es spielen immer die Möglichkeiten und die Nöte eine Rolle.
MfG. G.Karstens