Nach einem Beitrag, der von Frau Ludwig in 2010 gestartet wurde, ging es um die Frage, ob innere Brandwänbde nach HBO §27,2 bis an die Vorderkante von Loggien geführt werden müssen.
Die Beteiligten waren sich damals weitgehend einig darüber dass dies erforderlich sei.
Mir stellt sich aktuell auch diese Frage. Klar ist mit das Schutzziel, nicht klar ist mir jedoch, was die HBO oder MBO genau fordert. Auch da die HE-HBO hierzu keine Aussage trifft, tendiere zur Aufaassung, dass die BW nach HBO bis an die Aussenwand, Wand zwischen Wohnraum und Loggia) zu führen ist und die Bauteile am BW-Anschluss, wie Aussenwand, Bekleidung und Loggia, lediglich nicht nichtbrennbar auszuführen sind.
Ich bin gespannt, was Ihr dazu meint.
J. Peters