Warum solch eine kleine Halle nach IndBauRL beurteilen. Das Bauvorhaben ist doch in Bayern (Anwendung der IndBauRL erst ab 1600 m² erforderlich)?
Die Zulässigkeit der F 0 Stahlkonstruktion können Sie doch anders begründen.
Wenn diese Halle auf dem 7. OG gebaut würde und es dich um ein Dachgeschoss handelt, ergeben sich beispielsweise keine Anforderungen, obwohl die Randbedingungen viel schlechter sind.
Erdgeschossige Hallen haben doch ein vergleichbar geringes Risiko. Rauchableitungsmöglichkeiten nach gesunden Menschenverstand einplanen. Eingriffsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind natürlich auch erforderlich u.s.w. (siehe BayBO).
Die Rettungsweglängen sind doch auch noch sehr günstig bzw. kürzer als erforderlich. Wenn nun noch 2 bauliche Rettungswege vorhanden sind haben Sie die Vorgaben (Sicherheitsniveau) der BayBO bei Weitem übererfüllt.
Norbert Bärschmann