Hm, dann gucken wir doch mal in die Norm(en)
DIN 14675:2012.04
Ziffer 6.2.4.2
"Dazu ist mindestens je Meldergruppe eine Feuerwehr-Laufkarte nach den in 10.2 festgelegten Anforderungen bereitzuhalten."
DIN 14675:2003.11
Ziffer 6.2.4.2
"Dazu ist mindestens je Meldergruppe eine Feuerwehr-Laufkarte nach den in 10.2 festgelegten Anforderungen bereitzuhalten."
DIN 14675:2000.06
Ziffer 6.2.4.2
"Dazu ist mindestens je Meldergruppe eine Feuerwehr-Laufkarte (siehe 10.2 und Anhang K) bereitzuhalten."
DIN 14675:1984.01
Ziffer 4.5 Lageplan der Melder
"Für jede Meldergruppe bzw. jeden Melderbereich ist ein Lageplan in unmittelbarer Nähe der Brandmeldezentrale zu hinterlegen."
Diese ach so junge Norm gibt es quasi schon immer. Vielleicht ist den Feuerwehren und Brandschutzdienststellen mittlerweile aufgefallen, was der Planer / Errichter / Betreiber laut Norm eigentlich schuldet. Inwiefern dies vor allem für kleine Objekte sinnvoll ist, kann jeder selber entscheiden.