Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Strohmeyer,
die Feuerstättenverordnung in Hessen verbietet die Fremdnutzung und Lagerung im Heizraum. Ein "Heizraum" (Gas, Öl) i.S.d. VO wird aber n u r gebraucht, wenn dort mindestens 50 kWh installierter Leistung bestehen, sonst ist eine ein Raum mit aufgestellter heizung ohne besondere Anforderungen. Für Kohle, Holz usw. mit Heizung und Teillagerung von Brennstoffen ist es enger, generell verbotene "Zweitnutzung". In einem gut gelüfteten, sauberen "Heizungsaufstellraum" ist die Nutzung der unbeabsichtigten Abwärme aber gar nicht so schlecht. Verbieten oder vorschreiben durch den Vermieter ist abert eine ganz andere, vertraglich zu klärende Sache.
mfg Franz Schächer, Hessen