Vielen Dank für Ihre sehr fundierten, differnzierten und detaillierten Meinungen.
Da wir in Krankenhäusern gemäß dem Stand der Technik und, da es heutzutage auch wirtschaftlich verkraftbar ist, grundsätzlich eine BMA mit dem Schutzumfang Kategorie 1 fordern, könnte man dazu übergehen, für Stations-Putzmittelräume, in denen nur ein Tagesbedarf aufbewahrt wird (danke archuth), selbst- und dichtschließende Türen als ausreichend zu erachten. Bei Wächeräumen, insbesondere für Reinwäsche, sind diese i. d. R. nicht frei zugänglich (Tür mit Knauf, öffenbar nur mit Schlüssel),so dass eine Brandstiftung weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Wenn dann noch Zündquellen wie z. B. Leuchtstoffrören mit den gern sich in Rauch auflösenden Startern ausgeschlossen werden, könnte für solche Räume bei Würdigung der sonstigen Umstände und brandschutztechnischen Infrastruktur auf eine mehr als feuerhemmende Abtrennung und T 30 - Türen verzichtet werden.
Auf eine Argumentation mit der Heizleistung der gelagerten Materialien (danke Herr Schächer) würden wir lieber verzichten, da Diskussionen über Brandlasten grundsätzlich ungeahnte Ausmaße annehmen können.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Beiträge und mit den besten Grüßen für einen geruhsamen Montag Abend