Hallo Frau Huber,
Sie schreiben
"Also Zusatzmaßnahmen nur aus formalistischen Gründen?!??"
Ja, so ist es. Fahrschachtüren nach EN 81-58 verhindern nicht den Rauchübertrag, Zitat:
"Ein derartiger Abschluss ist im Allgemeinen nicht dafür ausgelegt, dieselbe Widerstandsfähigkeit gegen das Durchdringen heißer Gase zu besitzen wie ein Abschluss, der benachbarte Räume auf demselben Geschoss voneinander trennt."
Allerdings stellt sich die Frage, ob sich der Rauch tatsächlich horizontal ausbreitet oder, gerade in einem Schacht, doch eher vertikal. Da ist ggf. eine Vergrößerung der Rauchabzugsfläche, wie von Herrn Schächer vorgeschlagen, doch eher sinn voll.
Und wenn Sie doch noch zusätzlich Abschlüsse vor den Aufzug anbringen wollen, dann reicht m. E. eine Abschluss auf einer Seite. Gut ist diese Tür-vor-Tür Lösung aus Gründen der Betriebssicherheit nicht.
Anmerkung: Anders sieht dies m. E. bei Fahrschachtüren nach DIN 18090/091 aus; hier kommt man m. E. um einen Feuerschutzabschluss als Vorsatz nicht umhin.
Gruß
C. Lammer