Eine Industriehalle wurde zur Baustoffausstellung und – Verkauf umgerüstet.
Es erfolgte der Einbau einer offenen Galerieebene mit ausreichend Luftraum außenrum und in der Mitte und damit verbunden mehrerer notwendiger Treppenräume.
Die Halle ist Verkaufsstätte nach Verordnung und hat alle notwendige Infrastruktur (RWA, fh-Tragwerk, …)
Einer der Treppenräume hat im jetzigen Bauzustand, dem die Abnahme verwehrt wird, genau vier Öffnungen:
- eine Tür nach draußen
- eine Tür zum Erdgeschoss
- eine Tür zum Obergeschoss
- ein RWA-Gerät zum Luftraum der Halle! (da staunt der Laie, selbst der Fachmann wundert sich)
Zusammengefasst: neben der Tür ins Freie gibt es drei Öffnungen zu ein und demselben Raum. Wenn ich oben aus dem Treppenraum auf die Galerieebene rausgehe, könnte ich demjenigen der unten im Erdgeschoss rausgeht auf den Kopf spucken.
Gefordert wird von der Bauaufsicht natürlich die Rauchabzugsöffnung ins Freie – alles andere wäre ein Präzedenzfall den wohl jeder erfahrene Bauverständige fürchtet.
Allgemein ist die Aufgabe des besonders geschützten Treppenraums die, den Rettungsweg für die brennend verrauchte, aber auch für alle anderen Nutzungseinheiten und Räume sicherzustellen.
Weiterhin ist die Funktion des Treppenraums, eine einigermaßen sichere und zu diesem Zweck raucharm zu haltende Ausgangsposition für den Löschangriff der Feuerwehr zu bieten.
Die Argebau lehrt uns Bürger – und nicht nur uns Brandschützer – Nutze keinen verrauchten Rettungsweg, sondern den zweiten (oder dritten …)! (Vielleicht sollte die Argebau da mal etwas Öffentlichkeitsarbeit machen - anderes Thema ...)
Zum konkreten Fall: Wenn der Treppenraum verraucht ist, ist es die Halle im kritischen Fall auch – wie gesagt: es gibt weit und breit keinen anderen Raum, aus dem Rauch in den Treppenraum eindringen könnte. Der Nutzer sollte dann nicht diese Treppe, sondern eine andere (3 weitere sind vorhanden) nutzen.
Nun meine These: Wenn die Feuerwehr kommt – um Personen zu retten, suchenderweise im EG und auf der Galerie und um einen Löschangriff vorzubringen, kann sie mittels Lüfter in der Eingangstür den Rauch geradesogut durch die obere Tür in die Halle pusten. Wie gesagt: großes Volumen, RWA im Hallendach, weitere Türen und Tore.
Ich frage: braucht jemand diesen extra Rauchabzug ins Freie im oberen Geschoss des Treppenraums, und wenn ja, wer?