Hallo Leute,
folgendes Thema:
Nach 5.10 Nichtragende Außenwände und Außenwandverkleidungen IndBauRL sind ab 2000m? die Außenwände als B1 auszuführen (EG ohne Sprinkler).
Wenn nun ein "kleiner" Lichtausschnitt mit einer Kunststoffverglasung eingebracht wird, welcher B2 hat, wäre es mit Sicherheit kein Problem.
Hat jemand Erfahrung damit, wieviel Prozent (gegenüber der Gesamtfläche der Wand) akzeptiert wird?
Ich weiß, dass das schwierig ist, da der "kleine" Lichtausschnitt gern mal größer und größer wird.
Mit Bitte um RS
Danke
Rupi