zur @ clammer:
Zitat aus Kompendium Fa. Grauthoff-Türen (2005):
"Eine andere Form "dichtschließender" Türen wird in der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (Nr. 17.1 VVBauO NW) definiert.
Hiernach sind Türen „dichtschließend“, wenn sie gefälzt oder stumpf in eine Zarge mit dreiseitig umlaufender Dichtung (bzw. mit einem üblichem Schlagdämpfungsprofil) einschlagen und vollwandig sind. Verglasungen sind zulässig, Bodendichtung hingegen nicht erforderlich. Vollwandig in diesem Sinne heißt übrigens nicht, dass die Tür keine Hohlräume haben darf, sondern dass die Oberfläche vollwandig ist, also z.B. keine Lüftungsgitter eingebaut sind. Der Einsatz von Röhrenspantüren (auch mit verglasten Lichtausschnitten) ist nach dieser Definition möglich.
Ob der Begriff „vollwandig“ in allen Bundesländern ebenfalls so verstanden wird wie in der VVBauO NRW entzieht sich unserer Kenntnis. "
Diese Aussage basiert auf einer Stellungnahme der Obersten NRW vom 21.02.2006 zum Thema "vollwandig".
Auf meine Anfrage in Hessen vom 17.07.2006 wurde leider nicht geantwortet. Es gibt aber zum Thema eine Antwort der ARGEBAU vom 15.09.2006:
relevanter Auszug:
"... Sehr geehrter Herr ...,
da Sie Ihr Schreiben vom 17.07.2006 zu o. g. Betreff an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern auch an die obersten Bauaufsichtsbehörden anderer Länder gerichtet hatten, hat sich die Projektgruppe Brandschutz der Fachkommission Bauaufsicht im Rahmen ihrer letzten Sitzung damit befasst.
Die Beratung ergab, dass "dichtschließend" im Sinne der Musterbauordnung (MBO) zunächst eine Tür beschreibt, die an mindestens drei Seiten in einen Falz mit umlaufender Dichtung fällt (oder selbst ein dreiseitig gefalztes Türblatt hat) und deren Türblatt keine Öffnungen hat.
"Dichtschließende" Türen sollen für eine gewisse Zeit insbesondere dem Rauch Widerstand leisten. Hiermit ist aber nur ein bautechnischer Zustand beschrieben, der nicht auf einer bestandenen Prüfung in einer Versuchsanordnung abstellt.
Für den Begriff "vollwandig" gibt es dagegen keine (länder—)einheitliche Definition. Der MBO und den meisten Landesbauordnungen ist der Begriff "vollwandig" als eigenständige Anforderung unbekannt — er ist im Begriff "dichtschließend" ("Türblatt ohne Öffnungen" = "vollwandig") quasi inzident bereits enthalten.
Die Bayerische Bauordnung nennt dagegen (in Art. 36 Abs. 6 Satz 2) den Begriff "vollwandig" als zusätzlich zu "dicht" und "selbstschließend" zu erbringende, eigenständige Anforderung für Türen in Treppenräumen notwendiger Treppen. Zwar ist mit diesem Begriff kein zeit‘ lich genau definierter Feuen/viderstand verbunden (der etwa Gegenstand einer Prüfung nach Norm sein könnte), es muss jedoch sichergestellt sein, dass das Türblatt bei Hitzebeaufschlagung nicht leicht durchbrennt oder zerstört wird. Eine Tür mit (lediglich) öffnungslosem Türblatt z. B. aus Glas ohne FeuenNiderstandsfähigkeit oder dünnen Spanplatten mit Wabeneinlage erfüllt daher nicht die Anforderung "vollwandig" nach BayBO.
Soweit der Begriff "vollwandige Tür" — historisch bedingt — in bauordnungsrechtlichen Regelungen anderer Länder enthalten ist, sind damit möglicherweise Anforderungen verbunden, die ebenfalls über den Begriff "dichtschließend" nach MBO hinausgehen.
Mit
freundlichen Grüßen ..."
vielleicht kann das mehr Klarheit in die Definitionen bringen? "Vollwandig" sehe ich als Schutzziel und weniger, als eine technische Spezifikation.
Brandversuche mit Röhrenspantüren brachten einen Raumabschluss über 30 Minuten zustande. Die von Kollegen Schächer oft zitierten "Limba einfach"-Türen = Waben, oder Steg-Türen halten nur knapp 4-5 Minuten.
Der "Unterschnitt" unten ist allgemein unproblematisch, da im Branraum die Luft (Sauerstoff, der zum Brand benötigt wird) über den Spalt angesaugt wird und ein Unterdruck entsteht. Problematisch kann der Spalt nur werden, wenn er zu groß ist und Glutstücke unter der Türe durchrollen und auf die dem Feuer abgewandte Seite gelangen können. Wenn im WC aber nur geringe Brandlasten sind, ist diese Gefahr auch gering.
mfg
der Feuerteufel