Guten Tag,
das Problem ist, dass die Bauordnungen zwar die Möglichkeit des Sicherheitstreppenraumes als alleinigen Rettungsweg zulassen, jedoch keine materiellen Anforderungen bieten. Nur das Schutzziel ist klar.
Soweit auch die von Herrn Schächer dargelegten Diskussionen.
Momentan gibt es m. E. nur eine "sichere" Möglichkeit, nämlich den Sicherheitstreppenraum gemäß der MHHR bzw. in Bayern gemäß der "Richtlinie über bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern" auszuführen.
Ansonsten müssen Sie ein Konzept erstellen und der Genehmigungsbehörde "schmackhaft" machen.
Nicht verheimlicht werden sollen ggf. die laufenden Kosten; also schlicht die Frage, ob sich der Aufwand für das Betreiben eines Sicherheitstreppenraumes gegenüber der entgangenen Miete bzw. Verkaufspreis rechnet.
Etwas schwer tue ich mich mit dem Begriff "Laubengänge", richtig wäre im Zusammenhang mit Sicherheitstreppenräumen von "offenen Gängen" zu reden.
Vereinfacht ausgedrückt sind "Laubengänge" notwendige Flure, die im Freien vor den Wohneinheiten verlaufen und "offene Gänge" Brücken oder "Balkone" zwischen Wohngebäude und Treppenturm bzw. Treppenraum.
Hier ein Link, wo Sie einem freistehenden Sicherheitstreppenraum finden ("Brücke")
http://www.bilderbuch-koeln.de/bilder/k%25C3%25B6ln_dr_r%25C3%25BCger_hochhaus_k%25C3%25B6lner_hochh%25C3%25A4user_9be7125035_978x1304xin.jpeg
und hier einer mit der Lösung "Balkon"
https://www.yumpu.com/de/image/facebook/20801822/24.jpg
Gruß
C. Lammer