Guten Morgen zusammen,
hat jemand Erfahrung mit "Sicherheitstreppenräumen"?
Stadthausneubau mit 28 WE, 2ter Rettungsweg über die Feuerwehr nicht möglich. Jetzt will der Planer sich den zweiten baulichen Rettungsweg sparen (müsste sonst die WE kleiner machen und würde evtl. auch welche komplett verlieren) und hat als mögliche Lösung einen Sicherheitstreppenraum im Sinn. Nach Art. 31 Abs. 2 BayBO wäre ein solcher zulässig, natürlich nur wenn er die Anforderungen welche speziell an Sicherheitstreppenräume gestellt werden erfüllt.
Dies wäre hier durch einen alleinigen Zugang über einen offenen Laubengang gewährleistet. Weitere Anforderungen gibt es natürlich, sollen hier aber nicht alle aufgezählt werden.
Darf dieser Treppenraum bis in den Keller führen oder darf er Öffnungen nur zum Betreten und ins Freie haben?
Ist ein solcher Treppenraum zu empfehlen oder sollte man auf den 2ten Rettungsweg bestehen? Noch dazu, da es sich hier nicht um ein Hochhaus handelt und ebenso nicht um Bauen im Bestand sondern um einen Neubau.
Gibt´s hierzu Meinungen?
Danke im Voraus