Hallo Forum,
für Feuerwehraufzüge wird eine Bedieneinrichtung für den Notbetrieb gefordert. Was ist darunter zu verstehen?
Ist das eine mechanische Bedienbarkeit (z. B. Ablassen des Fahrkorbes) oder der übliche elektrische Steuerschrank?
Die MHHR fordert, dass die Bedieneinrichtungen bei maschinenraumlosen Aufzügen im EG angeordnet werden soll. Bei mechanischen Einrichtungen wahrscheinlich schwierig, oder?
Danke für die Rückmeldung
S. Huber