Hallo Zusammen,
vor kurzem hatte ich zu diesem Sachverhalt mit einer anderen Zielsetzung schon mal eine Frage gestellt.
(http://www.brandschutzfachplaner.de/index.php?inhalt=Forum.php&art=antwort&uid=apob459f991f1719db4d8a4eefa2&frageID=6691&li=)
Eine Halle wird durch eine Trockenbauwand F90 in 2 Hallenteile (2 Nutzer) getrennt. Durch einen Anfahrschaden ist nun folgendes passiert.
Die Halle ist eine Stahlkonstruktion und die tragende Teile (Stützen und Unterzüge) wurden seinerzeit mit Promat verkleidet. An dem verkleideten Unterzug in der Mitte der Halle wurde seinerzeit die F90 Trennwand befestigt.
Durch das Anfahren der Wand hat sich oben nun die Wand verschoben, und von der Verkleidung des Unterzuges hat sich die untere Platte und die gegenüberliegende seitliche Platte gelöst. Auf der Anfahrseite hat sich dadurch ein Riß (Breite ca. 10 cm) gebildet durch welchen man den Stahlträger sehen kann. Die Wand ist immer noch an der unteren Platte befestigt und steht ein wenig schief. Der Statiker hat hier aber noch keine Bedenken.
Man möchte nun diese Öffnung zum Träger hin großzügig mit Mineralwolle stopfen und dann die Öffnung in der Wand mit Promatstreifen verschließen, da sich die Wand nicht in die Ausgansgpostion zurückschieben lässt.
Damit wäre die Behinderung der Wärmeeinwirkung auf den Stahlträger ja eigentlich wieder gegeben.
Wie würdet ihr mit einem solchen Sachverhalt umgehen?
Würde man das mit tragen oder zurückweisen weil vermutlich nicht zulassungskonform und eine Erneuerung der Wand bzw. der Verkleidung des Unterzuges fordern.
MfG
Wolfgang Cordier