vgl. 2.2.1 g) DIN 4102-4 in Verbindung mit ETB Anlage 3.1/2 zu DIN 4102-4 zu Abschnitt 2.2:
Bei brandschutztechnischen Anforderungen und brandschutztechnischen Bewertungen der Baustoffklasse bleiben nachträglich aufgebrachte Beschichtungen bis 0,5 mm Dicke auf Bauteilen unberücksichtigt, soweit die Beschichtungen vollständig ohne Hohlräume auf nichtbrennbarem Untergrund
aufgebracht sind.
Zumindest dürfte eine PVB-Folie mit 0,38 mm Dicke dann formal kein Problem darstellen.