Hallo Herr Michel,
als Sachverständiger auf der einen Seite und Leiter einer Brandschutzdienststelle auf der anderen Seite kenne ich dieses Problem nur zu gut.
Herr Lammer hat die wesentlichen Dinge schon beschrieben.
Ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr vorhanden ist es recht einfach. Es gibt diverse Lösungen an den Toren die ein Öffnen mit dem Generalschlüssel aus dem FSD 3 ermöglichen. Dies kann einmal eine Schließung im Tor selbst sein oder eine Notentriegelung die nach außen geführt wird (mit dem Generalschlüssel gesichert) nach deren Betätigung man das Tor aufschieben kann.
Ebenso verzichten wir auf eine Lösung, wie zuvor beschrieben, direkt am Tor, wenn wir einen Zugang unmittelbar neben dem Tor (eine Türe), möglichst auf der Seite der Notbedienung haben. Von dort sollte das Tor mit eine Kettenzug und vernünftiger Übersetzung schnell zu öffnen sein.
Sind mehrere Tore als Zuluftfläche erforderlich kann man mit der Feuerwehr auch darüber diskutieren, nebeneinander liegende Tore über einen Zugang erreichbar zu machen.
Haben Sie keine Brandmeldeanlage, dann wäre noch die Möglichkeit, einen gesicherten Schlüssel in einem FSD 3 mit Aufschaltung auf einen Sicherheitswachdienst vorzusehen. Ich persönlich halte das aber für übertrieben.
Viele Feuerwehren die ich kenne akzeptieren einen Zugang in der unmittelbaren Nähe der Zuluftöffnung, welche die Feuerwehr ihren verfügbaren Hilfsmitteln gewaltsam öffnen kann.
Keinesfalls kommt aus meiner Sicht ein nicht überwachter Schlüssel für einen Gebäudezugang in Frage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung das mittragen würde.
ABER:
Handelt es sich lediglich um einen Zugang zum Gelände (nicht für das Objekt) dann kann man auch mit einem FSD 1 arbeiten, in welchem ein Schlüssel für den Geländezugang ungesichert aufbewahrt wird. Mit diesem Schlüssel kann dann ein Tor in einer Zaunanlage und/oder ein Schiebetor für die Zufahrt geöffnet werden.
Hierbei sollte man das Ganze nicht so eng sehen, den will jemand auf das Gelände, hat er bestimmt einfachere Möglichkeiten als einen FSD 1 aufzubrechen (z. B. einfach Zaun aufschneiden oder drüber klettern).
Aber auch hier kann eine frühzeitige Planung mit der Verwendung einer Doppelschließung die Sicherheit auch wieder etwas erhöhen.
Das könnte man jetzt noch um einiges weiterführen. Letztendlich bleibt nur die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
MfG
Wolfgang Cordier