Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Autor: Weihrauch Hallo, wie weit müssen sich schräg gegenüberliegende Fenster in einer Erker-Ecke von einander entfernt sein, die unterschiedlichen Wohnungen angehören? Die Fenster sind in Außenwänden die jedoch keine Brandwände darstellen, da es sich um ein freihstehendes Haus handelt. Somit dürfte der § 29 Abs. (5) der LBauO nicht zutreffen.
MfG Weihrauch