Hallo Zusammen,
die LAR NRW schreibt unter Punkt 8 bestimmte Anforderung an gewerbliche oder vergleichbare Küchen vor.
Ich finde dort aber nirgends eine Definition für die gewerbliche Küche. Gelten die Anforderungen dann auch, wenn eine Küche in einem gewerblichen Betrieb eher den Leistungsumfang einer normalen Haushaltsküche hat?
Zum konkreten Fall:
Ein Händler für Grillgeräte und Zubehör hat einen Verkaufsraum mit Lager. Neben dem Verkaufsraum befindet sich eine Küche. Nun bietet dieser Händler Grill-Seminare an. Diese werden an den Grillgeräten im Freien durchgeführt.
In der Küche finden die Vorbereitung statt. Soweit würde das einer Kaltküche entsprechen. Es wird hier aber auch gelegentlich gekocht, beispielsweise um warme Beilagen zur Verfügung zu stellen, die nicht auf dem Grill zubereitet werden. Aus meiner Sicht ist der Umfang überschaubar.
ist das dennoch eine gewerbliche Küche, welche die Anforderungen nach Punkt 8 der LüAR erfüllen muss?
MfG
Wolfgang Cordier