Hallo Karstens,
ich würde es sehen wie Herr Müller.
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Da es keine Regelungen gibt kann das sonst zu dem Fall führen, wie du es machst, machst du es falsch.
Bringt man an jedem Räumchen einen an kommt die Feuerwehr und sagt, danke schön für diesen Luxus, das ist sonst so bei uns nicht üblich. Sagt sie das dem Bauherrn wird er sich vielleicht die frage stellen. Wer erstattet mir nun diesen Luxus.
Stimmen sie es nicht ab und bringen lediglich einen am BMA-Anlaufpunkt der Feuerwehr unter sieht diese das vielleicht ganz anders und fordert nach. Auch nicht angenehm.
Als Sachverständiger schreibe ich in meine Konzepte den Hinweis, dass für die Feuerwehr Hilfsmittel für das öffnen der Doppelböden bereitzustellen sind. Art, Anzahl und Standorte sind im Rahmen der Ausführungsplanung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.
Ich denke, dass dies ausreichend ist.
MfG
Wolfgang Cordier