hallo zusammen...
und wie ist das in pfelgeheimen, wenn dort eine BMA installiert ist, die allerdings nicht die bewohnerzimmer überwacht???
der brandschutzbeauftragte will "normale" rauchwarnmelder in den bewohnerzimmer naachrüsten... der Betreiber beruft sich auf die genehmigung und das brandschutzkonzept ... beides erfüllt!
die BayBO schreibt dazu "... in Wohnungen..."
und in einer Veröffentlichung des StMI steht folgendes:
"...
Gilt die Ausstattungspflicht auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung von Personen?
Die Regelung des Art. 46 Abs. 4 BayBO gilt speziell für Wohnungen im Sinne der Bauordnung. Demnach fallen Sonderbauten wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, Wohnheime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen nur darunter, soweit sich darin
auch einzelne Wohnungen befinden.
..."
macht das sinn?
dort entstehen brände ja besonders oft in den zimmern!
heisse grüsse aus franken